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Art 33 VO (EU) 2016/425 — Einspruch gegen Entscheidungen notifizierter Stellen

VO (EU) 2016/425

Stand: 02.10.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Die notifizierten Stellen stellen sicher, dass ein transparentes und zugängliches Einspruchsverfahren gegen ihre Entscheidungen vorgesehen ist.