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Art 17 VO (EU) 2016/424 — Konformitätsvermutung für Teilsysteme und Sicherheitsbauteile

VO (EU) 2016/424

Stand: 02.10.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Bei Teilsystemen oder Sicherheitsbauteilen, die mit harmonisierten Normen oder Teilen davon übereinstimmen, deren Fundstellen im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht worden sind, wird eine Konformität mit den wesentlichen Anforderungen gemäß Anhang II vermutet, die von den betreffenden Normen oder Teilen davon abgedeckt sind.