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Art 51 VO (EU) 2016/2031 — Änderung der Anhänge III und IV

VO (EU) 2016/2031

Stand: 02.10.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Der Kommission wird die Befugnis übertragen, gemäß Artikel 105 delegierte Rechtsakte zur Änderung der Anhänge III und IV zu erlassen, um sie an den wissenschaftlichen und technischen Fortschritt und die Entwicklungen in Bezug auf die einschlägigen internationalen Standards anzupassen.