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Art 50 VO (EU) 2016/2031 — Bericht der Kommission über die Durchsetzung und Wirksamkeit der Maßnahmen in Bezug auf die Einfuhren in das Gebiet der Union

VO (EU) 2016/2031

Stand: 02.10.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Bis zum 14. Dezember 2021 legt die Kommission dem Europäischen Parlament und dem Rat einen Bericht über die Durchsetzung und Wirksamkeit der Maßnahmen in Bezug auf die Einfuhren in das Gebiet der Union einschließlich einer Kosten-Nutzen-Analyse vor und unterbreitet gegebenenfalls einen Gesetzgebungsvorschlag.