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Art 38 VO (EU) 2016/2031 — Änderung von Anhang I Abschnitt 4

VO (EU) 2016/2031

Stand: 02.10.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Der Kommission wird die Befugnis übertragen, gemäß Artikel 105 zur Änderung von Anhang I Abschnitt 4 delegierte Rechtsakte zu erlassen, um diesen an den wissenschaftlichen und technischen Fortschritt und die Entwicklungen in Bezug auf die internationalen Standards anzupassen.