nu:legal · recht.nulegal.eu

# Art 16 VO (EU) 2016/1012 — Hauptabteilung der Zuchtbücher

VO (EU) 2016/1012  
Stand: 02.10.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

(1) Wenn Zuchtverbände verschiedene Kriterien und Verfahren für die Eintragung von reinrassigen Zuchttieren in verschiedenen Klassen festgelegt haben, können diese Zuchtverbände die Hauptabteilung der Zuchtbücher wie folgt nach Klassen unterteilen:

a) entsprechend den Merkmalen dieser Tiere, wobei die Klassen nach Alter oder Geschlecht unterteilt werden, oder

b) nach Alter oder Geschlecht dieser Tiere, sofern diese Klassen auch entsprechend ihren Merkmalen unterteilt sind.

Nach diesen Kriterien und Verfahren kann vorgeschrieben sein, dass das reinrassige Zuchttier vor der Eintragung in eine bestimmte Klasse der Hauptabteilung einer Leistungsprüfung oder Zuchtwertschätzung gemäß Artikel 25 oder einer anderen in dem gemäß Artikel 8 Absatz 3 und gegebenenfalls Artikel 12 genehmigten Zuchtprogramm beschriebenen Bewertung unterzogen wird.

(2) Sind in dem Zuchtprogramm Bedingungen für eine Eintragung in die Hauptabteilung des Zuchtbuches genannt, die über die in Anhang II Teil 1 Kapitel I aufgeführten hinausgehen, richtet der das Zuchtprogramm durchführende Zuchtverband in dieser Hauptabteilung mindestens eine Klasse ein, in der auf Antrag des Züchters reinrassige Zuchttiere eingetragen werden, die nur die Kriterien von Anhang II Teil 1 Kapitel I und Artikel 21 erfüllen.

---

Zitiervorschlag: Art 16 VO (EU) 2016/1012

Datenquelle: EUR-Lex, abgerufen 02.10.2026

Nicht-amtliche konsolidierte Fassung — verbindlich ist der im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Wortlaut (eur-lex.europa.eu: https://eur-lex.europa.eu)

Quelle: nu:legal – recht.nulegal.eu · Aufbereitung unter CC BY 4.0 (recht.nulegal.eu/lizenz) · Ein Dienst der Nulegal GmbH

Crawlen und Zitieren sind ausdrücklich erlaubt. Vorbehalten ist allein die massenhafte Nutzung zu Trainingszwecken für KI-Systeme (§ 44b Abs. 3 UrhG); hierfür ist unsere Zustimmung erforderlich.

Source: nu:legal – recht.nulegal.eu · Curated layer under CC BY 4.0 (recht.nulegal.eu/license) · Operated by Nulegal GmbH, Potsdam.

Crawling and citation are permitted. Only bulk use for AI training is reserved (Section 44b(3) UrhG) and requires our consent.

Dieses Dokument: https://recht.nulegal.eu/gesetze/vo-eu-2016-1012/16

---

nu:legal · recht.nulegal.eu · Nicht-amtliche Lesefassung. Amtliche Fassung: eur-lex.europa.eu
