nu:legal · recht.nulegal.eu

Art 44 VO (EU) 2015/848 — Kosten der Zusammenarbeit und Kommunikation

VO (EU) 2015/848

Stand: 02.10.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Die Anforderungen nach Artikel 42 und 43 dürfen nicht zur Folge haben, dass Gerichte einander die Kosten der Zusammenarbeit und Kommunikation in Rechnung stellen.