Der digitale Fahrtenschreiber muss folgende Funktionen gewährleisten:
— Geschwindigkeits- und Wegstreckenmessung;
— Überwachung der Fahrertätigkeiten und des Status der Fahrzeugführung;
— Überwachung des Einsteckens und Entnehmens von Fahrtenschreiberkarten;
— Aufzeichnung manueller Eingaben der Fahrer;
— Kalibrierung;
— automatische Aufzeichnung der Standorte gemäß Artikel 8 Absatz 1;
— Überwachung von Kontrollen;
— Feststellung und Aufzeichnung von Ereignissen und Störungen;
— Auslesen von Daten aus dem Massenspeicher und Aufzeichnung und Speicherung von Daten im Massenspeicher;
— Auslesen von Daten aus Fahrtenschreiberkarten und Aufzeichnung und Speicherung von Daten auf Fahrtenschreiberkarten;
— Datenanzeige, Warnsignale, Ausdrucken und Herunterladen von Daten auf externe Geräte;
— Zeiteinstellung und Zeitmessung;
— Fernkommunikation;
— Unternehmenssperren;
— integrierte Tests und Selbsttests.