nu:legal · recht.nulegal.eu

# Art 14 VO (EU) Nr. 142/2011 — Fütterung bestimmter Arten an und außerhalb von Fütterungsplätzen und in Zoos

VO (EU) Nr. 142/2011  
Stand: 02.10.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

1. Die zuständige Behörde kann die Verwendung von Material der Kategorie 1, das aus ganzen Tierkörpern oder Tierkörperteilen besteht, die spezifiziertes Risikomaterial enthalten, zur Fütterung gestatten:

a) an Fütterungsplätzen gefährdeter oder geschützter Arten aasfressender Vögel und anderer Arten, die in ihrem natürlichen Lebensraum leben, um die Artenvielfalt zu fördern, wobei die in Anhang VI Kapitel II Abschnitt 2 festgelegten Bedingungen zu beachten sind;

b) außerhalb von Fütterungsplätzen, gegebenenfalls ohne vorherige Sammlung der toten Tiere, an die in Anhang VI Kapitel II Abschnitt 2 Nummer 1 Buchstabe a genannten Wildtiere, wobei die in Abschnitt 3 des genannten Kapitels festgelegten Bedingungen zu beachten sind.

2. Die zuständige Behörde kann die Verwendung von Material der Kategorie 1, das aus ganzen Tierkörpern oder Tierkörperteilen, die spezifiziertes Risikomaterial enthalten, besteht, sowie von Material, das von Zootieren stammt, zur Fütterung von Zootieren gestatten, wobei die in Anhang VI Kapitel II Abschnitt 4 festgelegten Bedingungen zu beachten sind.

---

Zitiervorschlag: Art 14 VO (EU) Nr. 142/2011

Datenquelle: EUR-Lex, abgerufen 02.10.2026

Nicht-amtliche konsolidierte Fassung — verbindlich ist der im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Wortlaut (eur-lex.europa.eu: https://eur-lex.europa.eu)

Quelle: nu:legal – recht.nulegal.eu · Aufbereitung unter CC BY 4.0 (recht.nulegal.eu/lizenz) · Ein Dienst der Nulegal GmbH

Crawlen und Zitieren sind ausdrücklich erlaubt. Vorbehalten ist allein die massenhafte Nutzung zu Trainingszwecken für KI-Systeme (§ 44b Abs. 3 UrhG); hierfür ist unsere Zustimmung erforderlich.

Source: nu:legal – recht.nulegal.eu · Curated layer under CC BY 4.0 (recht.nulegal.eu/license) · Operated by Nulegal GmbH, Potsdam.

Crawling and citation are permitted. Only bulk use for AI training is reserved (Section 44b(3) UrhG) and requires our consent.

Dieses Dokument: https://recht.nulegal.eu/gesetze/vo-eu-142-2011/14

---

nu:legal · recht.nulegal.eu · Nicht-amtliche Lesefassung. Amtliche Fassung: eur-lex.europa.eu
