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Art 30 VO (EU) Nr. 1380/2013 — Einhaltung internationaler Vorschriften

VO (EU) Nr. 1380/2013

Stand: 02.10.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Die Union arbeitet, unter anderem durch die Europäische Fischereiaufsichtsagentur (im Folgenden "die Agentur"), mit Drittländern und mit Fischerei befassten internationalen Organisationen, einschließlich regionalen Fischereiorganisationen, zusammen, um die Einhaltung der Maßnahmen, insbesondere derjenigen zur Bekämpfung der IUU- Fischerei, zu verbessern, um sicherzustellen, dass die von diesen internationalen Organisationen erlassenen Maßnahmen strikt eingehalten werden.