nu:legal · recht.nulegal.eu

# Art 23 VO (EU) Nr. 1380/2013 — Zugangs-/Abgangsregelung

VO (EU) Nr. 1380/2013  
Stand: 02.10.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

(1) Die Mitgliedstaaten verwalten ihre Flottenzugänge und -abgänge in einer Weise, dass die ohne öffentliche Zuschüsse bewirkten Zugänge neuer Kapazitäten zur Flotte dadurch ausgeglichen werden, dass zuvor in mindestens gleichem Umfang bestehende Kapazitäten ohne öffentliche Zuschüsse abgebaut wurden.

(2) Die Kommission kann Durchführungsrechtsakte mit Durchführungsbestimmungen zu diesem Artikel erlassen. Diese Durchführungsrechtsakte werden gemäß dem in Artikel 47 Absatz 2 genannten Prüfverfahren erlassen.

(3) Bis zum 30. Dezember 2018 evaluiert die Kommission die Zugangs-/Abgangsregelung unter Berücksichtigung der Entwicklung des Verhältnisses zwischen der Flottenkapazität und den voraussichtlichen Fangmöglichkeiten und schlägt gegebenenfalls eine Änderung dieser Regelung vor.

(4) Abweichend von Absatz 1 wird Frankreich bis zum 31. Dezember 2025 ermächtigt, für die verschiedenen Flottensegmente in Mayotte als Gebiet in äußerster Randlage im Sinne des Artikels 349 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (im Folgenden "Mayotte") gemäß Anhang II neue Kapazitäten einzuführen, ohne entsprechende bestehende Kapazitäten abzubauen.

---

Zitiervorschlag: Art 23 VO (EU) Nr. 1380/2013

Datenquelle: EUR-Lex, abgerufen 02.10.2026

Nicht-amtliche konsolidierte Fassung — verbindlich ist der im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Wortlaut (eur-lex.europa.eu: https://eur-lex.europa.eu)

Quelle: nu:legal – recht.nulegal.eu · Aufbereitung unter CC BY 4.0 (recht.nulegal.eu/lizenz) · Ein Dienst der Nulegal GmbH

Crawlen und Zitieren sind ausdrücklich erlaubt. Vorbehalten ist allein die massenhafte Nutzung zu Trainingszwecken für KI-Systeme (§ 44b Abs. 3 UrhG); hierfür ist unsere Zustimmung erforderlich.

Source: nu:legal – recht.nulegal.eu · Curated layer under CC BY 4.0 (recht.nulegal.eu/license) · Operated by Nulegal GmbH, Potsdam.

Crawling and citation are permitted. Only bulk use for AI training is reserved (Section 44b(3) UrhG) and requires our consent.

Dieses Dokument: https://recht.nulegal.eu/gesetze/vo-eu-1380-2013/23

---

nu:legal · recht.nulegal.eu · Nicht-amtliche Lesefassung. Amtliche Fassung: eur-lex.europa.eu
