Die Verordnung (EU) 2021/2116 des Europäischen Parlaments und des Rates ( 1 ) und die auf ihrer Grundlage erlassenen Bestimmungen gelten für die in der vorliegenden Verordnung festgelegten Maßnahmen.
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Die Verordnung (EU) 2021/2116 des Europäischen Parlaments und des Rates ( 1 ) und die auf ihrer Grundlage erlassenen Bestimmungen gelten für die in der vorliegenden Verordnung festgelegten Maßnahmen.