nu:legal · recht.nulegal.eu

Art 172a VO (EU) Nr. 1308/2013 — Wertaufteilung

VO (EU) Nr. 1308/2013

Stand: 02.10.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Unbeschadet spezifischer Wertaufteilungsklauseln im Zuckersektor können Landwirte einschließlich ihrer Vereinigungen mit nachgelagerten Marktteilnehmern Wertaufteilungsklauseln, einschließlich marktbedingter Zu- und Abschläge, vereinbaren und bestimmen, wie etwaige Entwicklungen der relevanten Marktpreise für die betreffenden Erzeugnisse oder anderer Rohstoffmärkte auf die Parteien umzulegen sind.