In Abweichung von den Artikeln 152 bis 158 erkennen die Mitgliedstaaten auf Antrag folgende Organisationen an:
a) Erzeugerorganisationen in folgenden Sektoren:
i) Obst und Gemüse, in Bezug auf eines oder mehrere Erzeugnisse dieses Sektors und/oder Erzeugnisse, die ausschließlich zur Verarbeitung bestimmt sind,
ii) Olivenöl und Tafeloliven,
iii) Seidenraupen,
iv) Hopfen;
b) Branchenverbände im Olivenöl- und Tafelolivensektor und im Tabaksektor.