Diese Verordnung enthält die Vorschriften über
a) die Finanzierung der Ausgaben im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP), einschließlich der Ausgaben für die Entwicklung des ländlichen Raums;
b) das System der landwirtschaftlichen Betriebsberatung;
c) die von den Mitgliedstaaten einzurichtenden Verwaltungs- und Kontrollsysteme;
d) die Cross-Compliance-Regelung;
e) den Rechnungsabschluss.