Die Verordnung (EG) Nr. 1698/2005 wird aufgehoben.
Die Verordnung (EG) Nr. 1698/2005 gilt weiterhin für Vorhaben, die gemäß von der Kommission im Rahmen der genannten Verordnung vor dem 1. Januar 2014 genehmigten Programmen durchgeführt werden.
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Die Verordnung (EG) Nr. 1698/2005 wird aufgehoben.
Die Verordnung (EG) Nr. 1698/2005 gilt weiterhin für Vorhaben, die gemäß von der Kommission im Rahmen der genannten Verordnung vor dem 1. Januar 2014 genehmigten Programmen durchgeführt werden.