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Art 12 VO (EU) Nr. 1305/2013 — Vorschriften über die Verfahren und Zeitpläne

VO (EU) Nr. 1305/2013

Außer Kraft: Diese Verordnung wurde mit Wirkung vom 01.01.2023 durch die Verordnung (EU) 2021/2115 aufgehoben. Textgrundlage: konsolidierte Fassung 02013R1305-20220630 (EUR-Lex).

Die Kommission erlässt Durchführungsrechtsakte mit Vorschriften über die Verfahren und Zeitpläne für

a) die Genehmigung der Programme zur Entwicklung des ländlichen Raums und der nationalen Rahmenregelungen;

b) die Vorlage und Genehmigung von Vorschlägen für Änderungen von Programmen zur Entwicklung des ländlichen Raums und für Änderungen von nationalen Rahmenregelungen, einschließlich ihres Inkrafttretens und der Häufigkeit mit der diese Vorschläge während des Programmplanungszeitraums vorzulegen sind.

Diese Durchführungsrechtsakte werden nach dem Prüfverfahren gemäß Artikel 84 erlassen.