Die Fonds können unter Berücksichtigung der Abzüge gemäß Artikel 91 Absatz 3 bis zu 0,35 % der jeweiligen jährlichen Mittelausstattung für technische Hilfe verwenden.
nu:legal · recht.nulegal.eu
Die Fonds können unter Berücksichtigung der Abzüge gemäß Artikel 91 Absatz 3 bis zu 0,35 % der jeweiligen jährlichen Mittelausstattung für technische Hilfe verwenden.