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Art 7e VO (EU) Nr. 1227/2011 — Aufrechterhaltung des Betriebs

VO (EU) Nr. 1227/2011

Stand: 02.10.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Die Agentur überprüft, aktualisiert und veröffentlicht regelmäßig ihre Methode für die LNG-Preisbewertung und den LNG-Referenzwert sowie die Methode für die Meldung von LNG-Marktdaten und die Veröffentlichung ihrer LNG-Preisbewertungen und LNG-Referenzwerte und berücksichtigt dabei die Ansichten derer, die die LNG-Marktdaten übermittelt haben.