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# Art 4g VO (EU) Nr. 1178/2011 — Besondere Anforderungen an Antragsteller einer Pilotenlizenz für Tragschrauber

VO (EU) Nr. 1178/2011  
Stand: 02.10.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

(1) Bis zum 18. Februar 2028 erhalten Antragsteller, die Inhaber einer gemäß den nationalen Anforderungen an die Erteilung von Lizenzen für die Flugbesatzung von Tragschraubern erteilten Pilotenlizenz für Tragschrauber und der zugehörigen Berechtigungen und Zeugnisse sind, oder die gemäß diesen Anforderungen eine Ausbildung begonnen haben, auf der Grundlage eines von einem Mitgliedstaat in Absprache mit der EASA erstellten Anrechnungsberichts Anrechnungen für die Erteilung einer Pilotenlizenz für Tragschrauber und der zugehörigen Berechtigungen und Zeugnisse gemäß dieser Verordnung. Der Anrechnungsbericht muss Artikel 9 Absatz 3 entsprechen.

(2) Bei der Erstellung eines Anrechnungsberichts gemäß Absatz 1 müssen die Mitgliedstaaten wie folgt vorgehen:

a) Sie gewähren nur Anrechnungen für Flugzeiten, die die Antragsteller in Tragschraubern mit einer höchstzulässigen Startmasse von mindestens 450 kg absolviert haben.

b) Für die Zwecke der Erteilung einer Pilotenlizenz für Tragschrauber gemäß dieser Verordnung gewähren sie Anrechnungen nur bis zu einem Umfang, der die nach Anhang I Punkt FCL.210.G Buchstabe c möglicherweise gewährten Anrechnungen nicht übersteigt. In solchen Fällen müssen die Antragsteller eine zusätzliche Flugausbildung bei einer zugelassenen Ausbildungsorganisation (ATO) oder einer erklärten Ausbildungsorganisation (DTO) in einem gemäß der Verordnung (EU) 2018/1139 und den auf deren Grundlage erlassenen Durchführungsrechtsakten und delegierten Rechtsakten zertifizierten Tragschrauber absolvieren, bevor die ATO oder die DTO eine Empfehlung für die praktische Prüfung ausspricht.

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Zitiervorschlag: Art 4g VO (EU) Nr. 1178/2011

Datenquelle: EUR-Lex, abgerufen 02.10.2026

Nicht-amtliche konsolidierte Fassung — verbindlich ist der im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Wortlaut (eur-lex.europa.eu: https://eur-lex.europa.eu)

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