nu:legal · recht.nulegal.eu

# Art 4d VO (EU) Nr. 1178/2011 — Übergangsmaßnahmen für Instrumentenflugberechtigungen für einmotorige Hubschrauber

VO (EU) Nr. 1178/2011  
Stand: 02.10.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Unbeschadet Anhang I (Teil-FCL) Punkt FCL.630.H dieser Verordnung gilt Folgendes insgesamt:

(1) Instrumentenflugberechtigungen für Hubschrauber (IR(H)), die vor dem 30. Oktober 2022 gemäß Anhang I (Teil-FCL) dieser Verordnung erteilt wurden, gelten sowohl für einmotorige als auch für mehrmotorige Hubschrauber als IR(H) und sind als solche IR(H) bei der Neuerteilung einer Lizenz für Hubschrauberpiloten aus verwaltungstechnischen Gründen neu zu erteilen.

(2) Antragstellern, die vor dem 30. Oktober 2022 die Ausbildung für eine IR(H) für einmotorige oder mehrmotorige Hubschrauber begonnen haben, ist es gestattet, diese Ausbildung abzuschließen und in diesem Fall eine IR(H) für einmotorige und mehrmotorige Hubschrauber zu erhalten.

---

Zitiervorschlag: Art 4d VO (EU) Nr. 1178/2011

Datenquelle: EUR-Lex, abgerufen 02.10.2026

Nicht-amtliche konsolidierte Fassung — verbindlich ist der im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Wortlaut (eur-lex.europa.eu: https://eur-lex.europa.eu)

Quelle: nu:legal – recht.nulegal.eu · Aufbereitung unter CC BY 4.0 (recht.nulegal.eu/lizenz) · Ein Dienst der Nulegal GmbH

Crawlen und Zitieren sind ausdrücklich erlaubt. Vorbehalten ist allein die massenhafte Nutzung zu Trainingszwecken für KI-Systeme (§ 44b Abs. 3 UrhG); hierfür ist unsere Zustimmung erforderlich.

Source: nu:legal – recht.nulegal.eu · Curated layer under CC BY 4.0 (recht.nulegal.eu/license) · Operated by Nulegal GmbH, Potsdam.

Crawling and citation are permitted. Only bulk use for AI training is reserved (Section 44b(3) UrhG) and requires our consent.

Dieses Dokument: https://recht.nulegal.eu/gesetze/vo-eu-1178-2011/4d

---

nu:legal · recht.nulegal.eu · Nicht-amtliche Lesefassung. Amtliche Fassung: eur-lex.europa.eu
