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# Art 26 VO (EU) Nr. 1177/2010 — Berichterstattung über die Durchsetzung

VO (EU) Nr. 1177/2010  
Stand: 02.10.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Die gemäß Artikel 25 benannten Durchsetzungsstellen veröffentlichen am 1. Juni 2015 und danach alle zwei Jahre einen Bericht über ihre Tätigkeiten in den zwei vorangegangenen Kalenderjahren, der insbesondere eine Beschreibung der Maßnahmen, die zur Durchführung der Bestimmungen dieser Verordnung getroffen wurden, Einzelheiten zu verhängten Sanktionen und Statistiken über Beschwerden und verhängte Sanktionen enthält.

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Zitiervorschlag: Art 26 VO (EU) Nr. 1177/2010

Datenquelle: EUR-Lex, abgerufen 02.10.2026

Nicht-amtliche konsolidierte Fassung — verbindlich ist der im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Wortlaut (eur-lex.europa.eu: https://eur-lex.europa.eu)

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Dieses Dokument: https://recht.nulegal.eu/gesetze/vo-eu-1177-2010/26

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