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# Art 24 VO (EU) Nr. 1025/2012 — Berichte

VO (EU) Nr. 1025/2012  
Stand: 02.10.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

(1) Die europäischen Normungsorganisationen übermitteln der Kommission einen Jahresbericht über die Durchführung dieser Verordnung. Dieser enthält ausführliche Angaben über

a) die Anwendung der Artikel 4, 5, 10, 15 und 17;

b) die Vertretung von KMU, Verbraucherorganisationen, ökologischen sowie sozialen Interessenträgern in nationalen Normungsorganisationen;

c) die Vertretung von KMU auf der Grundlage der in Artikel 6 Absatz 3 genannten jährlichen Berichte;

d) den Einsatz der IKT im Normungssystem;

e) die Zusammenarbeit zwischen den nationalen Normungsorganisationen und den europäischen Normungsorganisationen.

(2) Die europäischen Organisationen von Interessenträgern, die nach Maßgabe dieser Verordnung eine Finanzierung erhalten haben, übermitteln der Kommission einen Jahresbericht über ihre Tätigkeiten. In diesem Bericht sind insbesondere ausführliche Angaben über die Mitgliedschaft dieser Organisationen und die in Artikel 16 genannten Tätigkeiten zu machen.

(3) Bis zum 31. Dezember 2015 und danach jeweils alle fünf Jahre legt die Kommission dem Europäischen Parlament und dem Rat einen Bericht über die Durchführung dieser Verordnung vor. Der Bericht umfasst eine Analyse der in den Absätzen 1 und 2 genannten jährlichen Berichte, eine Bewertung der Relevanz jener Normungstätigkeiten, die Finanzhilfen der Union erhalten, anhand der Erfordernisse der Rechtsvorschriften und der politischen Maßnahmen der Union sowie eine Bewertung der möglichen neuen Maßnahmen zur Vereinfachung der Finanzierung der europäischen Normung und zum Abbau der Verwaltungslast für die europäischen Normungsorganisationen.

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Zitiervorschlag: Art 24 VO (EU) Nr. 1025/2012

Datenquelle: EUR-Lex, abgerufen 02.10.2026

Nicht-amtliche konsolidierte Fassung — verbindlich ist der im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Wortlaut (eur-lex.europa.eu: https://eur-lex.europa.eu)

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