nu:legal · recht.nulegal.eu

# Art 12 VO (EU) Nr. 1025/2012 — Notifizierung der Organisationen der Interessenträger

VO (EU) Nr. 1025/2012  
Stand: 02.10.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Die Kommission richtet ein Notifizierungssystem für alle Interessenträger einschließlich der europäischen Normungsorganisationen und den europäischen Organisationen von Interessenträgern, die von der Union nach Maßgabe dieser Verordnung finanziert werden, ein, um zweckmäßige Konsultation und Marktrelevanz zu gewährleisten, bevor

a) das jährliche Arbeitsprogramm der Union für europäische Normung nach Artikel 8 Absatz 1 verabschiedet wird;

b) die Normungsaufträge nach Artikel 10 verabschiedet werden;

c) Entscheidungen über formelle Einwände gegen harmonisierte Normen nach Artikel 11 Absatz 1 getroffen werden;

d) eine Entscheidung über die Identifizierung von technischen IKT-Spezifikationen nach Artikel 13 getroffen wird;

e) die in Artikel 20 genannten delegierten Rechtsakte erlassen werden.

---

Zitiervorschlag: Art 12 VO (EU) Nr. 1025/2012

Datenquelle: EUR-Lex, abgerufen 02.10.2026

Nicht-amtliche konsolidierte Fassung — verbindlich ist der im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Wortlaut (eur-lex.europa.eu: https://eur-lex.europa.eu)

Quelle: nu:legal – recht.nulegal.eu · Aufbereitung unter CC BY 4.0 (recht.nulegal.eu/lizenz) · Ein Dienst der Nulegal GmbH

Crawlen und Zitieren sind ausdrücklich erlaubt. Vorbehalten ist allein die massenhafte Nutzung zu Trainingszwecken für KI-Systeme (§ 44b Abs. 3 UrhG); hierfür ist unsere Zustimmung erforderlich.

Source: nu:legal – recht.nulegal.eu · Curated layer under CC BY 4.0 (recht.nulegal.eu/license) · Operated by Nulegal GmbH, Potsdam.

Crawling and citation are permitted. Only bulk use for AI training is reserved (Section 44b(3) UrhG) and requires our consent.

Dieses Dokument: https://recht.nulegal.eu/gesetze/vo-eu-1025-2012/12

---

nu:legal · recht.nulegal.eu · Nicht-amtliche Lesefassung. Amtliche Fassung: eur-lex.europa.eu
