nu:legal · recht.nulegal.eu

# Art 12 VO (EU) Nr. 1024/2012 — Externe Akteure

VO (EU) Nr. 1024/2012  
Stand: 02.10.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Es können technische Mittel bereitgestellt werden, um externen Akteuren die Interaktion mit dem IMI zu ermöglichen, sofern diese Interaktion:

a) in einem Rechtsakt der Union ausdrücklich vorgesehen ist;

b) in einem Durchführungsrechtsakt gemäß Artikel 11 vorgesehen ist, um die Verwaltungszusammenarbeit zwischen den zuständigen Behörden in den Mitgliedstaaten bei der Anwendung der Bestimmungen der im Anhang aufgeführten Rechtsakte der Union zu erleichtern, oder

c) erforderlich ist, damit externe Akteure in Ausübung ihrer Rechte als betroffene Personen gemäß Artikel 19 entsprechende Ersuchen stellen können.

Diese technischen Mittel sind vom IMI getrennt und ermöglichen externen Akteuren keinen Zugriff auf das IMI.

---

Zitiervorschlag: Art 12 VO (EU) Nr. 1024/2012

Datenquelle: EUR-Lex, abgerufen 02.10.2026

Nicht-amtliche konsolidierte Fassung — verbindlich ist der im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Wortlaut (eur-lex.europa.eu: https://eur-lex.europa.eu)

Quelle: nu:legal – recht.nulegal.eu · Aufbereitung unter CC BY 4.0 (recht.nulegal.eu/lizenz) · Ein Dienst der Nulegal GmbH

Crawlen und Zitieren sind ausdrücklich erlaubt. Vorbehalten ist allein die massenhafte Nutzung zu Trainingszwecken für KI-Systeme (§ 44b Abs. 3 UrhG); hierfür ist unsere Zustimmung erforderlich.

Source: nu:legal – recht.nulegal.eu · Curated layer under CC BY 4.0 (recht.nulegal.eu/license) · Operated by Nulegal GmbH, Potsdam.

Crawling and citation are permitted. Only bulk use for AI training is reserved (Section 44b(3) UrhG) and requires our consent.

Dieses Dokument: https://recht.nulegal.eu/gesetze/vo-eu-1024-2012/12

---

nu:legal · recht.nulegal.eu · Nicht-amtliche Lesefassung. Amtliche Fassung: eur-lex.europa.eu
