Die Marktüberwachungsbehörden überprüfen, ob die Faserzusammensetzung der Textilerzeugnisse mit der angegebenen Faserzusammensetzung dieser Erzeugnisse nach Maßgabe dieser Verordnung übereinstimmt.
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Die Marktüberwachungsbehörden überprüfen, ob die Faserzusammensetzung der Textilerzeugnisse mit der angegebenen Faserzusammensetzung dieser Erzeugnisse nach Maßgabe dieser Verordnung übereinstimmt.