Das Statut der Beamten der Europäischen Gemeinschaften wird gemäß Anhang I und die Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten dieser Gemeinschaften werden gemäß Anhang II geändert.
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Das Statut der Beamten der Europäischen Gemeinschaften wird gemäß Anhang I und die Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten dieser Gemeinschaften werden gemäß Anhang II geändert.