Die zuständigen Behörden erstellen und übermitteln den mit Kontrollaufgaben betrauten Kontrollstellen einen Katalog, in dem zumindest die Verstöße und Unregelmäßigkeiten, durch die der ökologische/biologische Status von Erzeugnissen beeinträchtigt wird, sowie die Maßnahmen aufgelistet sind, die die Kontrollstellen im Falle von Verstößen oder Unregelmäßigkeiten durch die ihrer Kontrolle unterstehenden und in der ökologischen/biologischen Produktion tätigen Unternehmer durchführen müssen.
Die zuständigen Behörden können auf eigene Initiative weitere relevante Informationen in den Katalog aufnehmen.