Die Unternehmer machen die nachstehenden Aufzeichnungen in Form eines Registers, halten sie regelmäßig auf dem neuesten Stand und stellen sie den Kontrollbehörden oder Kontrollstellen jederzeit in den Betriebsstätten zur Verfügung:
a) Ursprung, Ankunftsdatum und Umstellungszeitraum der in den Betrieb eingebrachten Tiere;
b) Nummer der Lose, Alter, Gewicht und Empfänger der den Betrieb verlassenden Tiere;
c) Angaben zu entwichenen Fischen;
d) Art und Menge der für Fische eingesetzten Futtermittel und im Falle von Karpfen und verwandten Arten Aufzeichnungen über die im Rahmen der Zufütterung verabreichten Futtermittel;
e) tierärztliche Behandlungen mit Angabe des Behandlungszwecks sowie Datum der Verabreichung, Verabreichungsmethode, Art des verabreichten Mittels und Wartezeit;
f) Maßnahmen zur Krankheitsvorsorge mit Angaben zu Ruhezeiten, Reinigung und Wasserbehandlung.