Auf Antrag eines Mitgliedstaats oder der Kommission werden anderen Mitgliedstaaten oder der Kommission genaue Angaben über Genehmigungen, die in Einzelfällen erteilt wurden, zugänglich gemacht.
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Auf Antrag eines Mitgliedstaats oder der Kommission werden anderen Mitgliedstaaten oder der Kommission genaue Angaben über Genehmigungen, die in Einzelfällen erteilt wurden, zugänglich gemacht.