Die Verordnung (EWG) Nr. 1808/2001 ist aufgehoben.
Bezugnahmen auf die aufgehobene Verordnung gelten als Bezugnahmen auf die vorliegende Verordnung und sind gemäß der in Anhang XII aufgeführten Entsprechungstabelle zu lesen.
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Die Verordnung (EWG) Nr. 1808/2001 ist aufgehoben.
Bezugnahmen auf die aufgehobene Verordnung gelten als Bezugnahmen auf die vorliegende Verordnung und sind gemäß der in Anhang XII aufgeführten Entsprechungstabelle zu lesen.