nu:legal · recht.nulegal.eu

# Art 33 VO (EG) Nr. 865/2006 — Anforderungen für Exemplare

VO (EG) Nr. 865/2006  
Stand: 02.10.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

(1) Fällt ein Exemplar unter eine Wanderausstellungsbescheinigung, so müssen folgende Anforderungen erfüllt werden:

a) Das Exemplar muss von der ausstellenden Vollzugsbehörde registriert werden;

b) das Exemplar muss vor Ablauf der Geltungsdauer der Bescheinigung in den Mitgliedstaat zurückgebracht werden, in dem es registriert ist;

c) im Falle von lebenden Tieren ist das Exemplar gemäß Artikel 66 einmalig und dauerhaft zu kennzeichnen oder auf andere Weise identifizierbar zu machen, damit die Behörden jedes Mitgliedstaats, in den das Exemplar verbracht wird, prüfen können, ob die Bescheinigung mit dem ein- oder ausgeführten Exemplar übereinstimmt.

(2) Für gemäß Artikel 32 Absatz 2 ausgestellte Wanderausstellungsbescheinigungen gelten Absatz 1 Buchstaben a und b des vorliegenden Artikels nicht. In diesen Fällen enthält die Bescheinigung in Feld 20 folgenden Wortlaut:

„Diese Bescheinigung ist nur zusammen mit einer entsprechenden von einem Drittland ausgestellten Wanderausstellungsbescheinigung im Original gültig.“

---

Zitiervorschlag: Art 33 VO (EG) Nr. 865/2006

Datenquelle: EUR-Lex, abgerufen 02.10.2026

Nicht-amtliche konsolidierte Fassung — verbindlich ist der im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Wortlaut (eur-lex.europa.eu: https://eur-lex.europa.eu)

Quelle: nu:legal – recht.nulegal.eu · Aufbereitung unter CC BY 4.0 (recht.nulegal.eu/lizenz) · Ein Dienst der Nulegal GmbH

Crawlen und Zitieren sind ausdrücklich erlaubt. Vorbehalten ist allein die massenhafte Nutzung zu Trainingszwecken für KI-Systeme (§ 44b Abs. 3 UrhG); hierfür ist unsere Zustimmung erforderlich.

Source: nu:legal – recht.nulegal.eu · Curated layer under CC BY 4.0 (recht.nulegal.eu/license) · Operated by Nulegal GmbH, Potsdam.

Crawling and citation are permitted. Only bulk use for AI training is reserved (Section 44b(3) UrhG) and requires our consent.

Dieses Dokument: https://recht.nulegal.eu/gesetze/vo-eg-865-2006/33

---

nu:legal · recht.nulegal.eu · Nicht-amtliche Lesefassung. Amtliche Fassung: eur-lex.europa.eu
