nu:legal · recht.nulegal.eu

# Art 30 VO (EG) Nr. 865/2006 — Ausstellung

VO (EG) Nr. 865/2006  
Stand: 02.10.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

(1) Für rechtmäßig erworbene Exemplare, die Bestandteil einer Wanderausstellung sind, können die Mitgliedstaaten eine Wanderausstellungsbescheinigung ausstellen, wenn eine der folgenden Voraussetzungen erfüllt ist:

a) Sie wurden gemäß den Artikeln 54 und 55 in Gefangenschaft geboren und gezüchtet oder gemäß Artikel 56 künstlich vermehrt;

b) sie wurden in der Gemeinschaft erworben oder in diese eingeführt, bevor die Vorschriften für die Arten der Anhänge I, II oder III des Übereinkommens oder des Anhangs C der Verordnung (EWG) Nr. 3626/82 oder der Anhänge A, B und C der Verordnung (EG) Nr. 338/97 für die betreffenden Exemplare Geltung erlangten.

(2) Bei lebenden Tieren gilt eine Wanderausstellungsbescheinigung jeweils nur für ein Exemplar.

(3) Der Wanderausstellungsbescheinigung ist ein Ergänzungsblatt zur Nutzung gemäß Artikel 35 beizufügen.

(4) Im Fall von Exemplaren, die keine lebenden Tiere sind, fügt die Vollzugsbehörde der Wanderausstellungsbescheinigung ein Inventarverzeichnis bei, auf dem für jedes Exemplar alle in den Feldern 8 bis 18 des Musterformblatts in Anhang III der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 792/2012 erforderlichen Angaben aufgeführt sind.

---

Zitiervorschlag: Art 30 VO (EG) Nr. 865/2006

Datenquelle: EUR-Lex, abgerufen 02.10.2026

Nicht-amtliche konsolidierte Fassung — verbindlich ist der im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Wortlaut (eur-lex.europa.eu: https://eur-lex.europa.eu)

Quelle: nu:legal – recht.nulegal.eu · Aufbereitung unter CC BY 4.0 (recht.nulegal.eu/lizenz) · Ein Dienst der Nulegal GmbH

Crawlen und Zitieren sind ausdrücklich erlaubt. Vorbehalten ist allein die massenhafte Nutzung zu Trainingszwecken für KI-Systeme (§ 44b Abs. 3 UrhG); hierfür ist unsere Zustimmung erforderlich.

Source: nu:legal – recht.nulegal.eu · Curated layer under CC BY 4.0 (recht.nulegal.eu/license) · Operated by Nulegal GmbH, Potsdam.

Crawling and citation are permitted. Only bulk use for AI training is reserved (Section 44b(3) UrhG) and requires our consent.

Dieses Dokument: https://recht.nulegal.eu/gesetze/vo-eg-865-2006/30

---

nu:legal · recht.nulegal.eu · Nicht-amtliche Lesefassung. Amtliche Fassung: eur-lex.europa.eu
