Mitteilungen an die Kommission
Die Mitgliedstaaten übermitteln der Kommission regelmäßig folgende Informationen:
a) Name und Anschrift sowie gegebenenfalls Codenummer und Konformitätszeichen der zuständigen Behörden;
b) Liste der Kontrollbehörden und Kontrollstellen und ihrer Codenummern sowie gegebenenfalls ihrer Konformitätszeichen. Die Kommission veröffentlicht regelmäßig das Verzeichnis der Kontrollbehörden und Kontrollstellen.