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# Art 7 VO (EG) Nr. 810/2009 — Zuständigkeit für die Erteilung von Visa an Drittstaatsangehörige, die sich rechtmäßig im Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaats aufhalten

Visakodex  
Stand: 02.10.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Drittstaatsangehörige, die sich rechtmäßig im Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaats aufhalten und die zur Einreise in das Hoheitsgebiet eines oder mehrerer anderer Mitgliedstaaten im Besitz eines Visums sein müssen, beantragen das Visum beim Konsulat des nach Artikel 5 Absatz 1 oder 2 zuständigen Mitgliedstaats.

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Zitiervorschlag: Art 7 VO (EG) Nr. 810/2009

Datenquelle: EUR-Lex, abgerufen 02.10.2026

Nicht-amtliche konsolidierte Fassung — verbindlich ist der im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Wortlaut (eur-lex.europa.eu: https://eur-lex.europa.eu)

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