Die Mitgliedstaaten erstellen jährliche Statistiken über Visa gemäß der Tabelle in Anhang XII. Diese Statistiken werden jeweils vor dem 1. März für das vorhergehende Kalenderjahr vorgelegt.
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Die Mitgliedstaaten erstellen jährliche Statistiken über Visa gemäß der Tabelle in Anhang XII. Diese Statistiken werden jeweils vor dem 1. März für das vorhergehende Kalenderjahr vorgelegt.