(1) Diese Verordnung tritt drei Monate nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
(2) Artikel 11 Absatz 2 und Artikel 14 Absatz 5 der Verordnung (EG) Nr. 95/93 gelten ab 30. Juli 2005.
Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.