Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Sie findet ab dem 1. Juli 2004 Anwendung, mit Ausnahme des Artikels 3 Absätze 2 und 3 und des Artikels 9 Absatz 4, die zu den dort genannten Daten in Kraft treten und anwendbar sind.
Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.