nu:legal · recht.nulegal.eu

# Art 74c VO (EG) Nr. 6/2002 — Aufbewahrung der Akten

VO (EG) Nr. 6/2002  
Außer Kraft: Diese Verordnung wurde mit Wirkung vom 01.07.2026 durch die Verordnung (EU) 2026/715 aufgehoben. Textgrundlage: konsolidierte Fassung 02002R0006-20250501 (EUR-Lex).

(1) Das Amt führt die Akten aller Verfahren im Zusammenhang mit der Anmeldung von Unionsgeschmacksmustern und eingetragenen Unionsgeschmacksmustern. Der Exekutivdirektor bestimmt, in welcher Form die Akten aufbewahrt werden.

(2) Bei elektronischer Speicherung werden die elektronischen Akten, oder Sicherungskopien davon, auf unbefristete Zeit aufbewahrt. Die den Dateien zugrunde liegenden Originalschriftstücke, die von den Verfahrensbeteiligten eingereicht wurden, werden nach Ablauf einer vom Exekutivdirektor festzulegenden Frist vernichtet.

(3) Wenn und soweit Akten oder Teile von Akten in anderer als elektronischer Form aufbewahrt werden, werden die Dokumente oder Beweisstücke, die Teil dieser Akten sind, mindestens fünf Jahre lang ab dem Ende des Jahres aufbewahrt, in dem:

a) die Anmeldung zurückgewiesen oder zurückgenommen worden ist;

b) die Eintragung des Unionsgeschmacksmusters vollständig erloschen ist;

c) der Verzicht auf das Unionsgeschmacksmuster gemäß Artikel 51 eingetragen worden ist;

d) das eingetragene Unionsgeschmacksmuster endgültig im Register gelöscht worden ist.

---

Zitiervorschlag: Art 74c VO (EG) Nr. 6/2002

Datenquelle: EUR-Lex, abgerufen 02.10.2026

Nicht-amtliche konsolidierte Fassung — verbindlich ist der im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Wortlaut (eur-lex.europa.eu: https://eur-lex.europa.eu)

Quelle: nu:legal – recht.nulegal.eu · Aufbereitung unter CC BY 4.0 (recht.nulegal.eu/lizenz) · Ein Dienst der Nulegal GmbH

Crawlen und Zitieren sind ausdrücklich erlaubt. Vorbehalten ist allein die massenhafte Nutzung zu Trainingszwecken für KI-Systeme (§ 44b Abs. 3 UrhG); hierfür ist unsere Zustimmung erforderlich.

Source: nu:legal – recht.nulegal.eu · Curated layer under CC BY 4.0 (recht.nulegal.eu/license) · Operated by Nulegal GmbH, Potsdam.

Crawling and citation are permitted. Only bulk use for AI training is reserved (Section 44b(3) UrhG) and requires our consent.

Dieses Dokument: https://recht.nulegal.eu/gesetze/vo-eg-6-2002/74c

---

nu:legal · recht.nulegal.eu · Nicht-amtliche Lesefassung. Amtliche Fassung: eur-lex.europa.eu
