Mit dieser Verordnung werden die Durchführungsbestimmungen zur Verordnung (EG) Nr. 1788/2003 hinsichtlich der Aufteilung der einzelstaatlichen Referenzmengen in Lieferungen und Direktverkäufe, der Berechnung und Zahlung der Zusatzabgabe, der Kontrollmaßnahmen sowie der Mitteilungen der Mitgliedstaaten festgelegt.