Diese Verordnung berührt nicht die Anwendung der strafprozeßrechtlichen Vorschriften in den Mitgliedstaaten oder der Vorschriften über die Rechtshilfe in Strafsachen, einschließlich der Vorschriften über das Ermittlungsgeheimnis.
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Diese Verordnung berührt nicht die Anwendung der strafprozeßrechtlichen Vorschriften in den Mitgliedstaaten oder der Vorschriften über die Rechtshilfe in Strafsachen, einschließlich der Vorschriften über das Ermittlungsgeheimnis.