nu:legal · recht.nulegal.eu

# Art 20 VO (EG) Nr. 515/97

VO (EG) Nr. 515/97  
Stand: 02.10.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

(1) Zur Erreichung der Ziele dieser Verordnung kann die Kommission nach Maßgabe des Artikels 19 in Abstimmung und enger Zusammenarbeit mit den zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten Gemeinschaftsmissionen zum Zweck der Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden und zur Vornahme von behördlichen Ermittlungen in Drittländern durchführen.

(2) Die in Absatz 1 genannten Gemeinschaftsmissionen in Drittländern werden mit folgender Maßgabe durchgeführt: a) Die Mission kann auf Veranlassung der Kommission, gegebenenfalls anhand von Angaben des Europäischen Parlaments oder auf Antrag eines oder mehrerer Mitgliedstaaten durchgeführt werden; b) an den Missionen nehmen dafür benannte Bedienstete der Kommission sowie durch den oder die betreffenden Mitgliedstaaten dafür benannte Bedienstete teil; c) die Mission kann im Einvernehmen mit der Kommission und den betreffenden Mitgliedstaaten im Gemeinschaftsinteresse auch von Bediensteten eines Mitgliedstaats durchgeführt werden, insbesondere aufgrund eines bilateralen Unterstützungsabkommens mit einem Drittland; in diesem Fall werden der Kommission die Ergebnisse der Mission mitgeteilt. ▼M2 ————— ▼B

(3) Die Kommission unterrichtet die Mitgliedstaaten und das Europäische Parlament über die Ergebnisse der nach diesem Artikel durchgeführten Missionen.

---

Zitiervorschlag: Art 20 VO (EG) Nr. 515/97

Datenquelle: EUR-Lex, abgerufen 02.10.2026

Nicht-amtliche konsolidierte Fassung — verbindlich ist der im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Wortlaut (eur-lex.europa.eu: https://eur-lex.europa.eu)

Quelle: nu:legal – recht.nulegal.eu · Aufbereitung unter CC BY 4.0 (recht.nulegal.eu/lizenz) · Ein Dienst der Nulegal GmbH

Crawlen und Zitieren sind ausdrücklich erlaubt. Vorbehalten ist allein die massenhafte Nutzung zu Trainingszwecken für KI-Systeme (§ 44b Abs. 3 UrhG); hierfür ist unsere Zustimmung erforderlich.

Source: nu:legal – recht.nulegal.eu · Curated layer under CC BY 4.0 (recht.nulegal.eu/license) · Operated by Nulegal GmbH, Potsdam.

Crawling and citation are permitted. Only bulk use for AI training is reserved (Section 44b(3) UrhG) and requires our consent.

Dieses Dokument: https://recht.nulegal.eu/gesetze/vo-eg-515-97/20

---

nu:legal · recht.nulegal.eu · Nicht-amtliche Lesefassung. Amtliche Fassung: eur-lex.europa.eu
