(3) Alle Laboratorien, die Proben für die amtliche Kontrolle von Pestizidrückständen analysieren, unterziehen sich der gemeinschaftlichen Eignungsprüfung für Pestizidrückstände, die von der Kommission durchgeführt wird.
nu:legal · recht.nulegal.eu
(3) Alle Laboratorien, die Proben für die amtliche Kontrolle von Pestizidrückständen analysieren, unterziehen sich der gemeinschaftlichen Eignungsprüfung für Pestizidrückstände, die von der Kommission durchgeführt wird.