nu:legal · recht.nulegal.eu

# Art 21 VO (EG) Nr. 338/97

VO (EG) Nr. 338/97  
Stand: 02.10.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

(1) Die Verordnung (EWG) Nr. 3626/82 wird aufgehoben.

(2) Solange die in Artikel 19 Nummern 1 und 2 vorgesehenen Maßnahmen noch nicht erlassen worden sind, können die Mitgliedstaaten die gemäß der Verordnung (EWG) Nr. 3626/82 und der Verordnung (EWG) Nr. 3418/93 der Kommission vom 28. November 1983 mit Bestimmungen für eine einheitliche Erteilung und Verwendung der bei der Anwendung des Übereinkommens über den internationalen Handel mit gefährdeten Arten freilebender Tiere und Pflanzen in der Gemeinschaft erforderlichen Dokumente ( 4 ) erlassenen Maßnahmen beibehalten oder weiterhin anwenden.

(3) Die Kommission hat zwei Monate vor der Anwendung dieser Verordnung nach dem Regelungsverfahren des Artikels 18 Absatz 2 nach Rücksprache mit der Wissenschaftlichen Prüfgruppe

a) zu überprüfen, daß keine Gründe vorliegen, die Einschränkungen der Einfuhr von nicht in Anhang A dieser Verordnung aufgeführten Arten des Anhangs C 1 der Verordnung (EWG) Nr. 3626/82 in die Gemeinschaft rechtfertigen;

b) eine Verordnung zu erlassen, mit der Anhang D so geändert wird, daß aus ihm eine repräsentative Liste der Arten wird, für die die in Artikel 3 Absatz 4 Buchstabe a) genannten Kriterien gelten.

---

Zitiervorschlag: Art 21 VO (EG) Nr. 338/97

Datenquelle: EUR-Lex, abgerufen 02.10.2026

Nicht-amtliche konsolidierte Fassung — verbindlich ist der im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Wortlaut (eur-lex.europa.eu: https://eur-lex.europa.eu)

Quelle: nu:legal – recht.nulegal.eu · Aufbereitung unter CC BY 4.0 (recht.nulegal.eu/lizenz) · Ein Dienst der Nulegal GmbH

Crawlen und Zitieren sind ausdrücklich erlaubt. Vorbehalten ist allein die massenhafte Nutzung zu Trainingszwecken für KI-Systeme (§ 44b Abs. 3 UrhG); hierfür ist unsere Zustimmung erforderlich.

Source: nu:legal – recht.nulegal.eu · Curated layer under CC BY 4.0 (recht.nulegal.eu/license) · Operated by Nulegal GmbH, Potsdam.

Crawling and citation are permitted. Only bulk use for AI training is reserved (Section 44b(3) UrhG) and requires our consent.

Dieses Dokument: https://recht.nulegal.eu/gesetze/vo-eg-338-97/21

---

nu:legal · recht.nulegal.eu · Nicht-amtliche Lesefassung. Amtliche Fassung: eur-lex.europa.eu
