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Art 7 VO (EG) Nr. 1935/2004 — Rolle der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit

VO (EG) Nr. 1935/2004

Stand: 02.10.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Vorschriften, die die öffentliche Gesundheit berühren können, werden nach Anhörung der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit, nachstehend „die Behörde“ genannt, erlassen.