(1) Diese Verordnung tritt am dreißigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
(2) Artikel 7 gilt ab dem 26. Juli 2008.
Artikel 8 gilt ab dem 26. Januar 2009.
Die Artikel 31 und 32 gelten ab dem 26. Juli 2007.
Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.