nu:legal · recht.nulegal.eu

# Art 16 VO (EG) Nr. 1893/2006 — Änderung der Verordnung (EG) Nr. 450/2003

VO (EG) Nr. 1893/2006  
Stand: 02.10.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Die Verordnung (EG) Nr. 450/2003 wird wie folgt geändert:

1) Im gesamten Text wird „NACE Rev. 1“ durch „NACE Rev. 2“ ersetzt.

2) Artikel 3 erhält folgende Fassung:

„Artikel 3

Erfassungsbereich

1. Diese Verordnung erstreckt sich auf alle Wirtschaftszweige der Abschnitte B bis S der NACE Rev. 2.

2. Die Aufnahme der Wirtschaftszweige der Abschnitte O bis S der NACE Rev. 2 in den Anwendungsbereich dieser Verordnung wird nach dem in Artikel 12 Absatz 2 genannten Verfahren und unter Berücksichtigung der Durchführbarkeitsstudien nach Artikel 10 festgelegt.“

3) Artikel 5 erhält folgende Fassung:

„Artikel 5

Häufigkeit und Rückrechnungen

1. Die Daten für den AKI werden erstmals gemäß der NACE Rev. 2 für das erste Quartal 2009 und danach für jedes Quartal (das am 31. März, 30. Juni, 30. September bzw. 31. Dezember jedes Jahres endet) erstellt.

2. Rückrechnungen für den Zeitraum vom ersten Quartal 2000 bis zum vierten Quartal 2008 werden von den Mitgliedstaaten zur Verfügung gestellt. Die Rückrechnungen werden für jeden der Abschnitte B bis N der NACE Rev. 2 und für die in Artikel 4 Absatz 1 genannten Bestandteile der Arbeitskosten bereitgestellt.“

4) Artikel 6 Absatz 3 erhält folgende Fassung:

„3. Die in Artikel 5 genannten rückgerechneten Daten werden der Kommission (Eurostat) gleichzeitig mit dem AKI für das erste Quartal 2009 übermittelt.“

5) Artikel 11 Buchstabe c erhält folgende Fassung:

„c) die Aufnahme der Abschnitte O bis S der NACE Rev. 2 (Artikel 3),“

---

Zitiervorschlag: Art 16 VO (EG) Nr. 1893/2006

Datenquelle: EUR-Lex, abgerufen 02.10.2026

Nicht-amtliche konsolidierte Fassung — verbindlich ist der im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Wortlaut (eur-lex.europa.eu: https://eur-lex.europa.eu)

Quelle: nu:legal – recht.nulegal.eu · Aufbereitung unter CC BY 4.0 (recht.nulegal.eu/lizenz) · Ein Dienst der Nulegal GmbH

Crawlen und Zitieren sind ausdrücklich erlaubt. Vorbehalten ist allein die massenhafte Nutzung zu Trainingszwecken für KI-Systeme (§ 44b Abs. 3 UrhG); hierfür ist unsere Zustimmung erforderlich.

Source: nu:legal – recht.nulegal.eu · Curated layer under CC BY 4.0 (recht.nulegal.eu/license) · Operated by Nulegal GmbH, Potsdam.

Crawling and citation are permitted. Only bulk use for AI training is reserved (Section 44b(3) UrhG) and requires our consent.

Dieses Dokument: https://recht.nulegal.eu/gesetze/vo-eg-1893-2006/16

---

nu:legal · recht.nulegal.eu · Nicht-amtliche Lesefassung. Amtliche Fassung: eur-lex.europa.eu
