Mit dieser Verordnung wird Folgendes festgelegt:
a) allgemeine Bestimmungen über die Futtermittelhygiene;
b) Bedingungen und Vorkehrungen für die Sicherstellung der Rückverfolgbarkeit von Futtermitteln;
c) Bedingungen und Vorkehrungen für die Registrierung und Zulassung von Betrieben.