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# Art 23a VO (EG) Nr. 1760/2000 — Berichterstattung und legislative Entwicklungen

VO (EG) Nr. 1760/2000  
Stand: 02.10.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Spätestens am

— 18. Juli 2019 in Bezug auf die Bestimmungen für freiwillige Etikettierung, und

— 18. Juli 2023 in Bezug auf die Bestimmungen für elektronische Kennzeichnung

legt die Kommission dem Parlament und dem Rat die entsprechenden Berichte zur Umsetzung und zu den Auswirkungen dieser Verordnung vor, wobei im ersten Fall auch die Möglichkeit zu behandeln ist, die Bestimmungen zur freiwilligen Etikettierung zu überarbeiten, und im zweiten Fall auch die technische und wirtschaftliche Machbarkeit der Einführung obligatorischer elektronischer Kennzeichnung in der gesamten Union zu behandeln ist.

Diesen Berichten werden erforderlichenfalls geeignete Gesetzgebungsvorschläge beigefügt.

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Zitiervorschlag: Art 23a VO (EG) Nr. 1760/2000

Datenquelle: EUR-Lex, abgerufen 02.10.2026

Nicht-amtliche konsolidierte Fassung — verbindlich ist der im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Wortlaut (eur-lex.europa.eu: https://eur-lex.europa.eu)

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