Abweichend von Artikel 13 ist in das Gebiet der Union eingeführtes Rindfleisch, für das nicht sämtliche Angaben gemäß Artikel 13 vorliegen, wie folgt zu etikettieren:
„Herkunft: Nicht-EU“ und „Geschlachtet in: (Name des Drittlandes)“.
nu:legal · recht.nulegal.eu
Abweichend von Artikel 13 ist in das Gebiet der Union eingeführtes Rindfleisch, für das nicht sämtliche Angaben gemäß Artikel 13 vorliegen, wie folgt zu etikettieren:
„Herkunft: Nicht-EU“ und „Geschlachtet in: (Name des Drittlandes)“.